Zu dieser Strafe hatte die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA den Südamerikaner nach dessen Schauspieleinlage am 3. Oktober beim Spiel der Gruppe D bei Celtic Glasgow verurteilt, nachdem ein Fan der Gastgeber in der Schlussphase auf den Platz gelaufen und den Schlussmann leicht am Hals berührt hatte. Vor dem Berufungssenat der UEFA kommt es am nächsten Montag (22. Oktober) zu einer Anhörung.
Grundlage der Sperre für Dida war Artikel 5, Paragraph 1 der UEFA-Disziplinarregularien (Verhaltensmaßregeln), in dem es heißt, dass Mitgliedsverbände, Klubs sowie ihre Spieler, Funktionäre und Mitglieder sich nach den Prinzipien der Loyalität, Integrität und des Sportsgeistes verhalten müssen".