Der 23-Jährige soll Fahrerflucht begangen haben. Das bestätigte Staatsanwalt Elmar Pleus am Mittwoch dieser Redaktion. Die Staatsanwaltschaft fordert 40 Tagessätze á 3000 Euro, das macht in Summe 120.000 Euro. Der BVB-Profi hat allerdings Einspruch gegen den verhängten Strafbefehl eingelegt.
Die Unfallflucht soll der Portugiese am 21. November 2016 in Dortmund-Brackel begangen haben. Er soll mit seinem Sportwagen einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen haben. Es entstand zwar kein großer Schaden, aber Guerreiro soll einfach davon gefahren sein.
Mündliche Verhandlung im August
Da der Borussia-Spieler Einspruch eingelegt hat, kommt es im August zu einer mündlichen Verhandlung. "Das Urteil steht also noch nicht fest", erklärt Elmar Pleus.