Im Bielefelder Zuschauerblock war beim Erstrundenspiel um den DFB-Pokal am 20. August 2016 verbotene Pyrotechnik gezündet worden. Aus dem RWE-Fanbereich waren Gegenstände wie Feuerzeuge und Bierbecher in Richtung der Bielefelder geworfen worden.
Das Sportgericht ahndete laut einer DFB-Mitteilung vom Donnerstag auch Bierbecher- und Klebebandwürfe aus dem Bielefelder Zuschauerbereich in der Zweitligapartie am 10. September 2016 beim FC St. Pauli. Darüber hinaus wurden vor Anpfiff der Zweitligabegegnung mit dem VfL Bochum am 4. Dezember 2016 fünf Ordner bei Rangeleien mit etwa 20 Bielefelder Zuschauern verletzt.