Wie es in einer UEFA-Mitteilung hieß, seien die Schiedsrichter dazu angewiesen worden, im Falle von Halten, Schubsen oder Rempeln vor der Ausführung einer Standardsituation zunächst eine mündliche Verwarnung auszusprechen. Sollte es trotzdem weitere Verstöße geben, sollten weitere Sanktionen wie Gelbe oder Rote Karten folgen. Ist der Ball im Spiel, sollten derartige Verstöße zudem konsequent mit Freistößen oder Elfmetern geahndet werden.
Zudem wurde entschieden, dass Spielunterbrechnungen bei angeschlagenen oder verletzten Spielern zukünftig im Ermessen des Referees liegen sollen. Wenn der Schiedsrichter feststellt, dass ein Spieler verletzt ist, kann er das Spiel unterbrechen.