Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Freitag. Der Verein darf allerdings selbst 7000 Euro davon in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren.
Während des Heimspiels gegen den FC Bayern München am 9. September waren kurz vor Schluss Feuerzeuge und Bierbecher aus dem Schalker Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen worden. Kurz darauf wurde der Schiedsrichter-Assistent von einem kleinen Gegenstand an der Schulter getroffen. Während des Spiels bei Borussia Dortmund am 29. Oktober wurden nach Angaben des Sportgerichts außerdem im Schalker Zuschauerblock mehrere Schals und mindestens eine Fahne mit unsportlichem Inhalt gezeigt.