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Krawallmacher im Stadion müssen für Strafen haften

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BGH: Krawallmacher im Stadion müssen für Strafen haften
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Der Deutsche Fußball-Bund hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schadenersatzpflicht von Krawallmachern als einen "beachtlichen Erfolg" des 1. FC Köln bezeichnet.

Dies sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch einer Stellungnahme am Donnerstag. Die Entscheidung sei ganz generell eine wichtige Grundlage für mehr Sicherheit in den Stadien. "Potentiellen Tätern werden die gravierenden Konsequenzen ihres Handelns für das eigene Portemonnaie deutlich vor Augen geführt", sagte der Jurist.

Die Karlsruher Richter hatten zu klären, ob es zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des DFB einen rechtlichen Zusammenhang gibt - was sie bejahen. Damit haben die Klubs von höchster Instanz Grünes Licht, um sich das Geld für die Strafen bei den Tätern zum Beispiel beim Abbrennen der verbotenen Pyrotechnik zurückzuholen.

"Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist damit von fundamentaler Bedeutung für die Verfolgung und Ahndung von Zuschauerfehlverhalten durch die DFB-Sportgerichtsbarkeit", sagte Koch und verwies auf den 9-Punkte-Plan der DFB-Rechtsorgane bei der Sicherheitsdebatte. "Ich hoffe sehr, dass nunmehr auch der nach den Stadionordnungen generell verbotene Einsatz von Pyrotechnik zukünftig deutlich zurückgehen wird, wenn jeder Zuschauer Geldstrafen selbst zu bezahlen hat", erklärte Koch noch.

Auf der Seite 2

Das sagt der Fan-Zusammenschluss "Unsere Kurve" zu dem Urteil

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