Schalke-Profi Leon Goretzka darf weiter Auto fahren. Das Amtsgericht Hattingen erließ dem 21-Jährigen am Freitag das von der Bußgeldstelle verhängte Fahrverbot von einem Monat. Goretzka war am 26. Oktober 2014 auf der A 46 am Kreuz Wuppertal Nord mit 110 Stundenkilometer statt der erlaubten 70 geblitzt worden. Zum Fahrverbot kam es nur, weil er bereits wenige Monate zuvor als Temposünder geblitzt worden war und so als Wiederholungstäter stärker bestraft werden sollte. Amtsrichter Frank Waab betonte, dass diese “Vortat” schon im nächsten Monat getilgt werde und deshalb das Fahrverbot aus zeitlichen Gründen keinen Bestand mehr haben werde. Viermal hatte das Amtsgericht bereits über den Einspruch des Fußballers verhandelt.
Nach einem nichtöffentlichen Rechtsgespräch des Richters mit der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern Burkhard Benecken und Christian Simonis hatten die beiden Rechtsanwälte kurz mit Goretzka, der sich im Urlaub befindet, telefoniert. Danach verzichteten sie auf ihre Beweisanträge, mit denen sie bislang bestritten hatten, dass die Radarmessung technisch korrekt war. Benecken: “Der Mandant räumt den Tempoverstoß jetzt ein.”
Richter Waab betonte den “Erziehungsgedanken” des Jugendstrafrechts für den Heranwachsenden. Auch die “Begleitumstände” des Falles durch die “Begleitung der Medien” seien für Goretzka, aber auch für das Gericht “nicht unerheblich” gewesen. Als Ausgleich für den Verzicht auf das Fahrverbot erhöhte Waab das Bußgeld von 120 auf 600 Euro. Außerdem muss der Schalke-Profi an einem Verkehrserziehungskurs der Kreispolizeibehörde Schwelm teilnehmen.