Die Verbandsspruchkammer des Fußballverbandes hat im schriftlichen Verfahren folgende Punkte für Recht erkannt:
1. Trainer Stefan Vollmerhausen wird untersagt, sich während der nächsten fünf Pflichtspiele im Innenraum der Sportplatzanlage aufzuhalten. 2. Herr Vollmerhausen zahlt eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. 3. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 75 Euro zahlt Herr Vollmerhausen.
Der Wuppertaler SV erkennt den Beschluss der Verbandsspruchkammer an. Vorstand und Verein stehen hinter Stefan Vollmerhausen und vertrauen auch weiterhin seiner Kompetenz und seiner Persönlichkeit. Der Dank des Vereins geht auch an Anwalt Horst Kletke für seinen juristische Beistand. Die Arbeit auf der Trainerbank während der nächsten fünf Pflichtspiele übernehmen Manuel Bölstler und Chris Liehn.