Das grob unsportliche Verhalten einiger der Anhänger des 1. FC Bocholt im Kabinentrakt der Gäste belangte der Verband mit 500 Euro Strafzahlung an den Verband, während der Verein auch die Verfahrenskosten in Höhe von 75 Euro tragen muss. Entschieden wurde im schriftlichen Verfahren.
Der 1. FC Bocholt wird das Urteil akzeptieren und keine Berufung einlegen.