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Zwanziger nach Katar-Schelte vor Gericht

2010, Frauenfußball-Konferenz NRW, DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger, 2010, Frauenfußball-Konferenz NRW, DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger
2010, Frauenfußball-Konferenz NRW, DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger, 2010, Frauenfußball-Konferenz NRW, DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger Foto: Kristina Steffens
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Der Zivilprozess zwischen dem Fußballverband von Katar und dem ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger findet am 2. Februar vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Hintergrund ist Zwanzigers Aussage, dass Katar das "Krebsgeschwür des Weltfußballs" sei. Daraufhin hatte der Wüstenstaat vor Gericht beantragt, die wenig schmeichelhafte Aussage zu verbieten. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Interview von Theo Zwanziger mit dem Hessischen Rundfunk (HR) über den Weltfußballverband FIFA im Juni 2015, in dem die Worte fielen. Die Klägerin, die "Qatar Football Association", vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Aussage um eine Kollektivbeleidigung handele. Der Vergleich mit einem Krebsgeschwür sei in höchstem Maße eine Äußerung der Nichtachtung und Missachtung.

Zwanziger beruft sich auf Papst Franziskus

Zwanziger vertritt indes die Auffassung, dass sich seine Aussage nicht auf den Fußballverband des Landes beziehe, sondern auf die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 an Katar: "auf das System der Vergabe durch die FIFA und die Vergabeentscheidung selbst".

Zwanziger hatte bei Gericht eine 22-seitige Klageerwiderung eingereicht. Darin beruft er sich unter anderem auf Papst Franziskus, der vom Konsumismus als "Krebsgeschwür der Gesellschaft" gesprochen habe. Seine Aussage sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und eine zulässige Kritik am System Katar. Insofern habe schon der Fußballverband Katars als Kläger keine Legitimation, weil er gar nicht angesprochen worden sei.

In einer Mitteilung der katarischen Botschaft hieß es seinerzeit, die Äußerung sei "eine nicht hinnehmbare Verleumdung und Herabwürdigung" der Bürger Katars und der staatlichen Gemeinschaft. Das Gericht hat einen Streitwert von 100 000 Euro festgesetzt.

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