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VfL - Bayern
So läuft der Ticketverkauf

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VfL - Bayern: So läuft der Ticketverkauf
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Im Pokalviertelfinale trifft der VfL Bochum auf den Rekordmeister aus München. Montag startet der Vorverkauf. Hier alle Infos.

Wann startet der Vorverkauf für Mitglieder und Dauerkarteninhaber? Der Vorverkauf für Vereinsmitglieder und Dauerkarteninhaber für das Spiel gegen Bayern München startet am 11. Januar 2016 um 10 Uhr.

Wo gibt es Tickets zu kaufen? Im Onlineshop (Mitgliederkennung notwendig), dem Fanshop am VfL-Stadioncenter und bei Bochum Marketing in der Innenstadt.

Wie viele Tickets kann ich kaufen? Die maximale Abgabemenge pro Person beträgt zwei Tickets. Heißt: Zahlende Vereinsmitglieder (d.h. Mitglieder ab dem 6. Lebensjahr, die im Jahr 2015 einen Mitgliedsbeitrag entrichtet haben) können aus dem frei verfügbaren Kontingent zwei Tickets erwerben, Dauerkarteninhaber können je Dauerkarte eine zusätzliche Karte kaufen. Dauerkarteninhaber, die auch Mitglied sind, können ebenfalls nur eine zusätzliche Karte kaufen. Denken Sie bitte daran, Ihren Mitgliedsausweis aus dem Jahr 2015 bzw. Ihre Dauerkarte der Saison 2015/16 dabei zu haben; neuangemeldete Mitglieder benötigen den E-Mail-Ausdruck sowie einen gültigen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis).

Dauerkarten für die VIP-Bereiche und Medien-Dauerkarten berechtigen nicht zum Kauf von normalen Eintrittskarten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei der Vermarktungsabteilung.

Die Karten werden personalisiert verkauft und im System registriert. Bei Missbrauch behalten wir uns eine Sperrung der Tickets vor. Es ist daher auch zwecklos, sich mehrmals anzustellen; das System zeigt an, dass bereits Karten gekauft wurden.

Wie kann ich über den Online-Shop Tickets kaufen? Das Shop-System überprüft anhand Ihrer E-Mail Adresse, ob Sie Vereinsmitglied oder Dauerkarteninhaber sind. Daher sehen Sie die Buchungsmaske für das Bayern-Spiel nur, wenn Sie sich mit der im System hinterlegten E-Mail Adresse anmelden! Sollten Sie sich unsicher sein, so testen Sie bitte im Vorfeld, ob Sie sich einloggen können. Sollte es Probleme geben schicken Sie eine E-Mail an mitglieder@vfl-bochum.de mit dem Betreff „Login 123456 [Ihre Mitgliedsnummer] Max Mustermann [Ihr Mitgliedsname]“. Wir ändern dann kurzfristig die hinterlegte E-Mail-Adresse in die Absenderadresse. Der Versand der PDF-Tickets kann sich aufgrund einer Sicherheitsprüfung und aufgrund des großen Andrangs deutlich verzögern. Melden Sie sich daher bitte erst bei uns, wenn Sie die Tickets auch nach 24 Stunden nicht erhalten haben.

Wann und wo können Fanklubmitglieder Karten kaufen? Sofern noch Karten verfügbar sind, können Fanclubmitglieder mit ihren Fanclubausweisen ab Donnerstag, 14. Januar 2016, 10 Uhr Karten im Fanshop am VfL-Stadioncenter kaufen.

Bis wann kann ich meine reservierten Dauerkartenplätze erwerben? Die angestammten Plätze für Dauerkarteninhaber, die ihre Dauerkarte/n bis einschließlich 22.12.2015 erworben haben, werden vorreserviert und können bis einschließlich Samstag, 23.01.2016, im Fanshop am VfL-Stadioncenter sowie im Onlineshop als Tageskarte käuflich erworben werden. Dauerkarten, die erst nach dem 22.12.2015 gekauft wurden, können aus organisatorischen Gründen nicht vorreserviert werden. Es kann nicht garantiert werden, dass es bis zum 23.01.2016 zusätzlich erwerbbare Karten gibt. Reservierte Dauerkartenplätze, die bis zum 23.01.2016 nicht abgerufenen wurden, gelangen in den Verkau Über die Google-Suche finde ich viele Angebote für Tickets. Kann ich auch dort Karten kaufen? Der VfL Bochum 1848 warnt ausdrücklich vor Ticketschwarzhandel. Leider wurden in der Vergangenheit, gerade bei Top-Spielen bzw. bei stark nachgefragten Spielen, auch von Vereinsmitgliedern, Fanclubmitgliedern oder Dauerkarteninhabern das Vorkaufsrecht dazu ausgenutzt, Tickets zu stark erhöhten Preisen auf dem Ticketschwarzmarkt zu veräußern. Wir gehen davon aus, dass leider auch bei diesem Spiel eine Vielzahl an Tickets schwarzgehandelt wird. Wir weisen darauf hin, dass wir berechtigt sind, im Rahmen unserer ATGB entsprechende Sanktionen gegen die betroffenen Personen auszusprechen oder eingeräumte Vorzugsrechte (z.B. die mit der Mitgliedschaft im Verein bzw. in offiziellen Fanclubs des Vereins verbundenen Vorzugsrechte), nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Verein zu kündigen.

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