Borussia Dortmund muss keine Provision an den ehemaligen Berater von Pierre-Emerick Aubameyang zahlen. Das Landgericht hat am Dienstag die Klage des Spielerberaters abgewiesen.
Zwei Jahre nach dem Wechsel Aubameyangs zu Borussia Dortmund hatte der spanische Spielerberater gegen den Fußball-Bundesligisten auf Offenlegung des Spielergehalts geklagt. Der Agent hatte behauptet, ihm sei bereits im Dezember 2012 eine Provision von zehn Prozent des Jahresgehalts des Spielers aus Gabun zugesichert worden.
Gehalt liegt wohl bei rund 2,8 Millionen Euro
Um diese in Rechnung stellen zu können, müsse er wissen, was Aubameyang tatsächlich verdiene. Der Berater erklärte am Dienstag vor dem Dortmunder Landgericht, der BVB habe dem Angreifer in einem ersten Gespräch 2,8 Millionen Euro brutto in Aussicht gestellt. Das Gericht hat dazu auch BVB-Sportdirektor Michael Zorc als Zeugen vernommen.