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Kopfschütteln über Urteil im Gewalttäterprozess
"Dieser 22-Jährige war doch ein kleines Licht"

Kopfschütteln über Urteil im Gewalttäterprozess
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Nach der Bewährungsstrafe für den 22-jährigen Andre N. sieht Sachsens Fußball-Verbandschef Klaus Reichenbach noch kein abschreckendes Signal der Justiz für Gewalttäter und auch an den Stammtischen löste das milde Urteil im ersten Prozess nach den Krawallen von Leipzig Kopfschütteln aus - die Staatsanwaltschaft verteidigt dagegen das Urteil.

"Mit Bewährungsstrafen lassen sich die schlimmen Übeltäter sicher nicht abschrecken. Die Gewaltbereiten, die das immer wieder machen, wird man so nicht erreichen", meinte Reichenbach. Er hätte sich angesichts des großen Medienandranges und des öffentlichen Interesses zum Auftakt der Prozesse "einen Hammer" mit Signalwirkung gewünscht. Sollte es solche Fälle, in denen eine Haftstrafe ohne Bewährung wahrscheinlich ist, noch geben, dann hätte man diese besser zuerst verhandeln sollen: "Sonst verpufft das." Den speziellen Fall des 22-jährigen Andre N. könne er allerdings nicht genau beurteilen, da er nicht bei der Verhandlung dabei gewesen sei. Aber, wenn man abschrecken wolle, erscheine das schon relativ mild. Schließlich könne mit Steinen auch jemand erschlagen werden, so der Jurist.

Nur verhaltene Schelte kam aus der Politik. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Detlef Parr, Mitglied des Sportausschusses, hielt das Urteil angesichts fehlender Therapie-Auflagen zumindest für "einfallslos".

"Das Urteil war keine Messlatte, keine Vorgabe für die anderen Prozesse. Es wird in jedem Fall Einzelentscheidungen geben", sagte Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig und meinte bezüglich möglicher Haftstrafen ohne Bewährung: "Da wird es in einigen Fällen noch mehr Spitz auf Knopf stehen." Soll heißen: Entsprechendes Vorleben, Vorstrafen und fehlende Geständnisse könnten die Übeltäter hinter Gitter bringen. "Dieser 22-Jährige war doch ein kleines Licht", so Schulz.

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