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Urteil im Leipziger Krawall-Prozess gesprochen
Ein Jahr auf Bewährung und 2400 Euro Geldstrafe

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Der Angeklagte Andre N. wurde nach den schweren Fußball-Krawallen von Leipzig am 10. Februar mit 39 verletzten Polizisten am Mittwoch vom Amtsgericht Leipzig zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Richterin Irmgard Seitz folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dem 22 Jahre alten Zeitsoldaten der Bundeswehr, der außerdem 2400 Euro Geldstrafe zahlen muss, wurde schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung zur Last gelegt.

Insgesamt liegen elf Anklagen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Krawallen vom Februar vor, die außerdem am 26. Juni, 23, und 27. Juli sowie 3. August verhandelt werden. Nach einem Landespokalspiel des in die Bezirksliga abgestürzten Ex-Europacupfinalisten Lok Leipzig hatten am 10. Februar 800 Randalierer eine Straßenschlacht gegen etwa 300 Polizisten begonnen. Sportrechtlich konnten die Krawalle vom sächsischen Verband nur mit einem Pokalspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit und 2000 Euro Geldstrafe geahndet werden.

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