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Van Bommel auch für Rückspiel gegen Milan gesperrt
Einspruch der Bayern

Van Bommel auch für Rückspiel gegen Milan gesperrt
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Schwerer Schlag für Bayern München im Kampf um das Weiterkommen in der Champions League: Die Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union (UEFA) hat Mittelfeldspieler Mark van Bommel für die beiden Viertelfinal-Partien gegen den italienischen Ex-Meister AC Mailand (3. und 11. April) gesperrt. Der Niederländer hatte im Achtelfinal-Rückspiel gegen Real Madrid (2:1) die Gelb-Rote Karte gesehen. Die daraus resultierende Ein-Spiel-Sperre erhöhte die UEFA nun um eine weitere Partie, da van Bommel aufgrund der Vorkommnisse aus dem Hinspiel ohnehin schon auf Bewährung gespielt hatte.

Die Bayern zeigten sich laut des Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Rummenigge `verwundert und entsetzt über dieses Urteil´ und legten sogleich Einspruch ein. `Bei dem angeblichen Vergehen von Mark van Bommel im Rückspiel gegen Real Madrid hat es sich um zwei Gelbe Karten und nicht um Rot, also um einen Platzverweis, gehandelt. Warum er deshalb gegen eine Bewährungsstrafe verstoßen haben soll, ist uns unklar´, so Rummenigge weiter.

Muss zwei Spiele zuschauen: Mark van Bommel (Foto: firo).

Van Bommel hatte beim Spiel in Madrid in der 88. Minute das Anschlusstor der Bayern zum 2:3 erzielt und seinen Treffer mit einer obszönen Geste in Richtung Real-Fanblock gefeiert. Der frühere Profi von Real-Erzrivale FC Barcelona erhielt dafür eine Spiel-Sperre auf Bewährung, die erst bei einem weiteren Vergehen in Kraft treten sollte. Dies sah die UEFA nun in der Gelb-Roten Karte beim Rückspiel als erwiesen hatte. Von Bommel hatte sich vor dem Elfmeter zum 1:2 mit seinem Gegenspieler Mahamadou Diarra eine Rangelei um die beste Position an der Strafraumgrenze geliefert.

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