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Treffer geklaut- Dynamo Dresden legt Protest gegen die Wertung ein

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Zum zweiten Mal in dieser Saison wird Einspruch gegen die Wertung einer Zweitligapartie eingelegt. Nach dem Wehener Protest nach dem 0:1 in Dresden hat nun Dynamo selber nach der Niederlage gegen den Karlsruher SC Einspruch gegen die Wertung eingelegt.

Der Videoschiedsrichter sollte dafür sorgen, dass der Fußball gerechter wird. Bisher klappt das nicht. Die Zweifel sind groß, die Akzeptanz am Boden, nun gibt es nach einer fragwürdigen Entscheidung bereits den zweiten Einspruch gegen die Wertung einer Begegnung.

Denn: Dynamo Dresden hat am Sonntag beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Wertung des Zweitliga-Heimspiels am vergangenen Freitag gegen den SV Darmstadt 98 (2:3) eingelegt.

Was war passiert: Beim Stand von 2:3 wurde Dresden nach Einschreiten des Video Assistant Referees (VAR) ein reguläres Tor von Patrick Schmidt zum 3:3-Ausgleich in der 2. Bundesliga aberkannt. Nach einer Flanke stand ein Spieler der Hausherren im Abseits. Allerdings griff er nicht ein. Das sah jeder so, nur der Schiedsrichter nicht. Er erkannte das Tor zum 3:3 ab. Der ehemalige Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer betonte gegenüber der "Bild"-Zeitung: "Die Entscheidung, ob der Verteidiger daran gehindert wurde, beim Torschuss rechtzeitig an den Ball zu kommen, ist Ermessenssache des Schiedsrichters. Aber für mich war sie nicht korrekt. Ich hätte den Treffer gegeben. Und neun von zehn Schiris auch.“

„Wir haben uns noch einmal in aller Ruhe und mit etwas Abstand zu den Geschehnissen am Freitagabend in Dresden juristischen Rat und regeltechnische Expertise von unabhängigen Experten eingeholt und sind zum Ergebnis gekommen, dass wir das äußerst umstrittene Zustandekommen der Niederlage gegen Darmstadt nicht einfach so hinnehmen können. Wir sind als Geschäftsführung dazu verpflichtet, Schaden von unserem Verein fernzuhalten. Deshalb haben wir am späten Sonntagabend fristgemäß Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingereicht, weil unserer Meinung nach laut der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorlag und so der Ausgang des Spiels gegen Darmstadt zu unserem Nachteil beeinflusst wurde“, erklärte Dynamos Sportgeschäftsführer Ralf Minge.

Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born ergänzte: „Damit sind wir in dieser Saison bereits zum zweiten Mal durch das unserer Meinung nach unrechtmäßige Einschreiten des Videoschiedsrichters benachteiligt worden. Bereits im Sachsenderby am 8. Spieltag wurde uns auf diese Weise ein regulärer Treffer aberkannt. Durch solche gravierenden Fehlentscheidungen wird der Fair-Play-Gedanke im Fußball mit Füßen getreten. Wir wollen mit unserem Protest auch Klarheit schaffen, wann und wie der Videobeweis im deutschen Fußball einschreiten darf. Wir konnten rund um die Geschehnisse in der 72. Spielminute und dem Einschreiten des VAR einmal mehr nicht erkennen, dass damit eine eindeutige Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz korrigiert werden sollte."


Es ist bereits das zweite Spiel mit Dynamo-Beteiligung, in dem Protest eingelegt wird. Denn der SV Wehen Wiesbaden legte Protest beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) gegen die Wertung der 0:1-Niederlage bei Dynamo Dresden ein. Wehen hatte die Partie mit 0:1 verloren - nach einem kuriosen Videobeweis.

Die Wiesbadener waren durch Manuel Schäffler (26.) vermeintlich in Führung gegangen - doch weil der Ball bei einem Dynamo-Angriff zuvor auf der anderen Seite des Platzes im Toraus war, gab Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) den Treffer nach einem Hinweis aus dem Keller in Köln nicht und entschied auf Abstoß für Wiesbaden. Die Gäste hatten sich danach bitterlich beklagt.

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