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18 Strafanzeigen bei BVB-Sieg gegen Union

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Ist das nun viel oder wenig? Rund um das Spiel des BVB gegen Union Berlin (3:2 n.V.) in der 2. Hauptrunde des DFB-Pokals schrieb die Dortmunder Polizei 18 Strafanzeigen gegen Anhänger beider Vereine. 

Das bilanzierte die Dortmunder Polizei am späten Mittwochabend in einer Presseerklärung. Zumindest gehört es wohl in den Normalbereich bei einer Veranstaltung in dieser Größenordnung. Die Polizei ist deshalb mit ihrem Einsatz zufrieden. Denn zu größeren Zwischenfällen kam es nicht. „Ein Dank gilt allen Stadionbesuchern, die den Hinweisen "zeitig anzureisen" gefolgt sind. So kam es zumindest auf dem Stadionvorplatz und bei den Einlasskontrollen nicht zu Engpässen“, erklärte die Polizei.

7500 Union-Anhänger waren in Dortmund

Beim Heimspiel gegen Hertha BSC am vergangenen Samstag sorgte das Einsammeln einer vor dem Block liegenden Gästefahne der Hertha-Ultras mit der Aufschrift „15 Jahre Hauptstadtmafia“ und „Ultras bis zum Schluss“ durch die Polizei zu einer heftigen und völlig enthemmten Reaktion der Ultras und für hässliche Szenen im Signal-Iduna-Park. Von diversen Fanorganisationen wurde das Vorgehen der Ordnungshüter als unverhältnismäßig gerügt. Deshalb stand auch die Polizei diesmal besonders im Fokus. Beim Spiel gegen Union Berlin, das immerhin von 7.500 Fans begleitet wurde, blieb es dagegen verhältnismäßig ruhig.

Das Spiel war für die Polizei ebenfalls kein einfaches. Beim Aufeinandertreffen der beiden Vereine vor drei Jahren kam es vor dem Eingangsbereich zu erheblichen Problemen. Die Polizei sprach damals von einem versuchten Sturm der Union-Fans aufs Stadion, die kritisierten Organisationsmängel. Während der Partie wurden seinerzeit zahlreiche Bengalos gezündet. All das blieb diesmal - bis auf eine Bengalo im BVB-Block - aus.

„Insgesamt wurden während der Spielbegegnung 18 Strafanzeigen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeivollzugbeamte, Raub, Diebstahl, Beleidigungen, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (1x Bengalo) und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Vermummung, Schutzbewaffnung) gefertigt“, schrieb die Polizei in ihrem Abschlussbericht.

Autor: Stefan Bunse

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