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Duisburgs Koch muss Schadensersatz zahlen

Duisburgs Koch muss Schadensersatz zahlen
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Torwart Georg Koch vom Fußball-Zweitligisten MSV Duisburg muss dem Europäischen Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) 2500 Euro Schadensersatz zahlen.

Torwart Georg Koch vom Fußball-Zweitligisten MSV Duisburg muss dem Europäischen Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) 2500 Euro Schadensersatz zahlen. Das entschied das Landgericht Duisburg in einem Berufungsverfahren. Koch und der ETN stritten über die Notarkosten zur Erstellung eines notariellen Kaufangebots. Der Keeper hatte Interesse an einem ETN-Grundstück mit Immobilie in der Nähe von Bonn. `Der Fußballprofi Georg Koch hat sich uns gegenüber grob unsportlich benommen. Er darf jetzt lernen, dass Foulspiele auch abseits des Spielfeldes bestraft werden´, sagte der geschäftsführende Vorstand des ETN, Norbert Günster und wetterte vor dem Liga-Spiel der Duisburger beim 1. FC Köln am Montag (20.15 Uhr/live im DSF und bei arena): `Wir wünschen Christoph Daum und seiner Mannschaft viele Tore gegen den Duisburger Torhüter, damit er sich lange an den Herbst 2006 erinnert.´

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