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Erfurt berät noch über möglichen Widerspruch

Erfurt berät noch über möglichen Widerspruch
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Einen Tag nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts im "Dopingfall Tiganj" beraten die Verantwortlichen von Rot-Weiß Erfurt über einen möglichen Widerspruch. Eine Entscheidung ist aber erst in der nächsten Woche zu erwarten.

Nach dem Punktverlust am grünen Tisch im "Dopingfall Tiganj" entscheidet Zweitligist Rot-Weiß Erfurt erst in der nächsten Woche endgültig über den Gang vor das DFB-Bundesgericht. "Die Tendenz geht zu einem Widerspruch. Wir werden das in unseren Gremien und mit unseren Anwälten beraten", sagte Erfurts Manager Stephan Beutel dem Sport-Informations-Dienst (sid) am Donnerstag. Er selbst sei "dafür".

Nach Angaben von Erfurts Aufsichtsratchef Rolf Rombach wollen die Rot-Weißen den Punktverlust nicht ohne Widerspruch hinnehmen. "Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Und zwar nicht nur sportrechtlich, sondern auch zivilrechtlich", kündigte Rombach gegenüber dem sid am Donnerstagmittag an. Nächster Schritt wäre somit der Gang vor das DFB-Bundesgericht, die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage.

"Ich bin schockiert. Das ist das Todesurteil für uns in Liga zwei", sagte Rombach: "Ich verstehe nicht, wie ein Spieler leicht fahrlässig gehandelt haben kann und milde bestraft wird. Und der Verein, den überhaupt keine Schuld trifft, so ein Urteil erhält. Ich habe mit einem Wiederholungsspiel gerechnet. Diese Entscheidung lässt jegliches Fingerspitzengefühl vermissen und ist keine sportliche." Am Montag und Dienstag werde sich der Verein mit seinen Anwälten besprechen.

Die stark abstiegsbedrohten Thüringer hatten am 6. April mit 2:0 gegen die SpVgg Unterhaching gewonnen, nach einer positiven Dopingprobe des Spielers Senad Tiganj wandelte das DFB-Sportgericht am Mittwoch die Partie nach rund vierstündiger Verhandlung in einen 2:0-Sieg der Hachinger um.

"Unglaublich ungerecht"

Beutel empfindet das Urteil als "unglaublich ungerecht, da den Verein überhaupt kein Verschulden trifft". Tiganj, der seinem Sohn den Gebrauch eines Asthma-Mittels erklärt hatte, kam mit einer Sperre von nur zehn Wochen bis zum 27. Juni 2005 vergleichsweise milde davon.

Im Falle eines Widerspruchs wäre das Urteil zur Spielwertung erst nach der zweitinstanzlichen Entscheidung rechtskräftig. Das bedeutet, dass der Abstiegskampf der 2. Bundesliga möglicherweise erst nach dem letzten Spieltag von den Juristen geregelt wird. Nur noch drei Spieltage sind zu absolvieren, letzter Spieltag ist am 22. Mai.

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