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Bremen muss mit blanker Brust in die Liga starten

Bremen muss mit blanker Brust in die Liga starten
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Unmittelbar vor dem Bundesliga-Auftakt geht der Wirbel um Werder Bremens Trikotsponsor "betandwin" weiter. Beim Gastspiel in Hannover am Sonntag darf der Vizemeister nicht für den privaten Wettanbieter werben.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover darf der deutsche Vizemeister Werder Bremen zum Bundesliga-Auftakt am Sonntag (17.00 Uhr/live bei arena) nicht für den privaten Wettanbieter "betandwin" auf den Spielertrikots werben. Dies beschloss am Freitagmittag die 10. Kammer des Gerichts und lehnte damit einen Eilantrag des Ligapokal-Gewinners gegen eine Untersagungsverfügung des niedersächsischen Innenministeriums ab.

Keine Genehmigung in Niedersachsen

Das Gericht folgte somit der Argumentation des Innenministeriums, wonach "betandwin" für ein Glücksspiel werbe, für dessen Durchführung das Unternehmen in Niedersachsen keine Genehmigung habe. Der Profiklub hatte ins Feld geführt, die Sportwetten würden nur im Internet angeboten.

Bei einem Verstoß gegen diese Unterlassungsverfügung würde den Hanseaten ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro drohen. Das Verwaltungsgericht Bremen hatte am 24. Juli zugunsten von Werder Bremen entschieden, daher ist die Trikotwerbung bei Heimspielen im Weserstadion bis auf Weiteres zulässig.

betandwin nimmt Amateurvereine aus Schusslinie

Unterdessen nahm betandwin einen Tag nach der Untersagungsverfügung des sächsischen Innenministeriums seine etwa 20.000 Partner im Amateursport-Bereich aus der Schusslinie. Das Unternehmen aus dem sächsischen Neugersdorf stellt den Vereinen ab Montag kostenlos neue Aufbügler zur Verfügung, mit denen der alte "bwin"-Schriftzug überdeckt werden kann. Auf der neuen Beflockung sind die Worte "we win!" zu sehen.

Mit dem neutralen Motiv war bereits Zweitligist 1860 München beim Testspiel gegen den Lokalrivalen Bayern München am vergangenen Dienstag (3:0) aufgelaufen. Besonders in Bayern war zuletzt zahlreichen Klubs unter Androhung von Zwangsgeld das Werben für den Sportwettenanbieter verboten worden.

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