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Alle Vereine haben Lizenz für 2017/18 bekommen

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Regionalliga: Alle Vereine haben Lizenz für 2017/18 bekommen
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32 Vereine haben die Zulassung für die kommenden Saison in der Regionalliga West beantragt.

Der Fußballausschuss des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) unter dem Vorsitz von Manfred Schnieders hat in seiner turnusgemäßen Sitzung allen Vereinen die Zulassung für die Saison 2017/2018 erteilt. Dabei erhielten 23 Klubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Neun Vereine müssen noch Auflagen/Bedingungen erfüllen. Die entsprechenden Bescheide wurden am 25. April 2017 an die Vereine versendet.

Alle Zulassungen wurden unter der Vorrausetzung der jeweiligen sportlichen Qualifikation erteilt. Insgesamt hatten im Rahmen des Zulassungsverfahrens 32 Vereine fristgemäß bis zum 15. März 2017 beim WDFV ihre Bewerbung um einen Platz in der Regionalliga West für die Spielzeit 2017/2018 abgegeben. Somit wurde allen Bewerbern die Zulassung unter den genannten Voraussetzungen erteilt.

Folgende Vereine haben sich um eine Regionalliga-Lizenz beworben:

3. LIGA Fortuna Köln Sportfreunde Lotte Preußen Münster SC Paderborn

REGIONALLIGA WEST Alemannia Aachen Rot Weiss Ahlen Bonner SC Borussia Dortmund U23 Fortuna Düsseldorf U23 Rot-Weiss Essen 1. FC Köln U23 Viktoria Köln Bor. Mönchengladbach U23 Rot-Weiß Oberhausen SV Rödinghausen FC Schalke 04 U23 Sportfreunde Siegen TSG Sprockhövel 1881 SC Verl von 1924 SG Wattenscheid 09 SC Wiedenbrück Wuppertaler SV

OBERLIGA WESTFALEN Arminia Bielefeld U23 TuS Erndtebrück Hammer SpVg SV Lippstadt Westfalia Rhynern

OBERLIGA NIEDERRHEIN SpVg Schonnebeck KFC Uerdingen

MITTELRHEINLIGA Bergisch Gladbach TV Herkenrath FC Wegberg-Beeck

Das sind die Bedingungen des Verbandes für eine Lizenz: * Voraussetzung für die Zulassung ist die fristgerechte Bewerbung um die Zulassung zur Regionalliga West mit allen erforderlichen Unterlagen entsprechend den Richtlinien für das allgemeine Zulassungsverfahren einschließlich der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards). Mit der Bewerbung müssen sich die Vereine bzw. Kapitalgesellschaften den Bestimmungen dieses Statuts unterwerfen. Am 15. März (15:30) müssen alle Unterlagen beim Verband vorliegen.

* Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber eine Bankbürgschaft/Bankgarantie/ Kaution vorlegen, deren Umfang und Höhe das WFLV-Präsidium festlegt. Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der zweiten Mannschaften der Lizenzvereine erfolgt durch Übersendung einer Kopie des Zulassungsbescheides über den erfolgreichen Abschluss des Lizenzierungsverfahrens beim Ligaverband innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt.

* Die Bewerber müssen sich in einer schriftlichen Erklärung in Abstimmung mit den zuständigen örtlichen Behörden verpflichten, die vom WFLV-Präsidium vorgegebenen Sicherheits-Mindeststandards einzuhalten.

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