Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
Die FUNKE Medien NRW GmbH (nachfolgend "Veranstalter") führt unter der Bezeichnung "WAZ Vater-Sohn-Camp (nachfolgend "Vater-Sohn-Camp" oder "Veranstaltung") durch. Für die Anmeldung und Teilnahme an diesen Veranstaltungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB").

2. Vertragsschluss
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung bietet der Anmeldende (nachfolgend "Teilnehmer") dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail oder über die Internetseite des Veranstalters vorgenommen werden. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter teilt dies dem Teilnehmer durch übersendung einer Teilnahmebestätigung mit.

3. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters, die im Zusammenhang mit den geplanten Veranstaltungen bekannt gemacht wird.

4. Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, Art und Umfang der Leistungen anzupassen, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, die Anpassungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

5. Bezahlung
Nimmt der Veranstalter die Anmeldung des Teilnehmers an, erhält dieser eine Teilnahmebestätigung mit Rechnung über die Teilnahmegebühr (per Post, Fax oder E-Mail). Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Erst mit dem Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages ist der Teilnahmeplatz verbindlich reserviert. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung der Rechnung, erlischt das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung.

6. Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt vom Vertrag ermächtigt den Veranstalter, pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen zu verlangen:

Bei einem Rücktritt von der Teilnahme bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung fallen keine Kosten an.

Erfolgt ein Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen, soweit der Teilnahmeplatz nicht anderweitig vergeben werden kann.

Mit dem Rücktritt kann der Teilnehmer keine weiteren Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen.

Sofern ein Teilnehmer während des laufenden Kurses die Teilnahme abbricht, besteht ungeachtet der Gründe für den Abbruch kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestanmeldezahl
Voraussetzung für das Zustandekommen des Vater-Sohn-Camp ist das Erreichen einer Anmeldezahl von 15 (Vater plus Sohn/Tochter) bis 4 Wochen vor Reisebeginn.

Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) in der jeweiligen Ausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert ist und

b) in der Teilnahmebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben ist oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Ausschreibung verwiesen wird.

c) Ein Rücktritt ist spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Zeitpunkt dem Teilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird das Sportpaket aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. Ablauf
Für die Dauer des Camps haben die Teilnehmer den Anweisungen der Trainer des Camps unbedingt Folge zu leisten. Sofern Weisungen der Veranstaltungsleiter/-mitarbeiter nicht befolgt werden, haben die Veranstaltungsleiter/-mitarbeiter das Recht, den Teilnehmer von Teilen oder der gesamten Veranstaltung auszuschließen. Ein solcher Teilnahmeausschluss ist dem Abbruch der Kursteilnahme gemäß Ziffer 6. gleichzusetzen. In diesem Fall besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

9. Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer erklären mit der Anmeldung, dass sie gesund und sportlich voll belastbar sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Veranstalter schriftlich und rechtzeitig, spätestens zu Beginn des Camps, über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie über notwendige Medikamenteneinnahmen der Teilnehmer zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes der Teilnehmer während der Veranstaltung können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

10. Haftung des Veranstalters
Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. "Kardinalpflichten") sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen der vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Die Teilnehmer sind insbesondere für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich.

11. Versicherungen
Die Teilnehmer garantieren, dass sie kranken- und haftpflichtversichert sind. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Teilnehmer.

12. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers im Verlauf der Veranstaltung bevollmächtigt der Teilnehmer den Veranstalter, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sofern dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Teilnehmer zum Ersatz verpflichtet.

13. Foto- und Filmrechte
Mit der Anmeldung zum Camp, erklären die Teilnehmer (bei Minderjährigen ihre gesetzlichen Vertreter) ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bilder und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Veranstalter ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs veröffentlicht werden dürfen (z. B. auch im Internet zu Zwecken der Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen).

14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter der Gerichtsstand Sitz des Veranstalters.

Auf die auf Grundlage dieser AGB begründeten Rechtsverhältnisse zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter sowie auf diese AGB selbst einschließlich ihrer Auslegung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen sowie europäischen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Essen, Stand: 22.04.2016

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