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Niederrhein spielt weiter - das sind die Regeln

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Am Niederrhein bleibt das Flutlicht noch an
Am Niederrhein bleibt das Flutlicht noch an Foto: Michael Ketzer
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Jeder Verband geht anders mit der aktuellen Corona-Lage um. Am Niederrhein wird weiter gespielt.

Viele Verbände (Sachsen, Berlin, Bayern) haben die Winterpause im Fußball-Amateurlager aufgrund der angespannten Corona-Lage bereits vorgezogen, der Spielbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern ist freiwillig.

Doch es gibt auch Verbände, die das Programm bis Weihnachten durchziehen möchten. So zum Beispiel der FVN - am Niederrhein wird der Ball nicht gestoppt. Das haben die spielleitenden Stellen in Beratungen und im Austausch mit Vereinen entschieden.

Seit Mittwoch (24. November) gibt es eine neue Coronaschutzverordnung, die wird am Niederrhein angewandt. Gültig ist diese vorerst bis zum 21. Dezember.

Und so soll der Spielbetrieb aufrecht erhalten bleiben:

Die 2G-Regel (Zugang für vollständig Geimpfte und Genesene) gilt für die Teilnehmenden und die Zuschauer beim Training und bei Pflichtspielen. Auch Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter fallen unter die 2G-Regel. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag aufgrund der verpflichtenden Testungen im Schulbereich.

Weitere Ausnahmen: Nicht immunisierte Spieler/innen und Schiedsrichter/innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, um an den Trainingseinheiten sowie am Spielbetrieb im FVN teilzunehmen.

Noch etwas anders ist es bei den Trainern und Betreuern: Diese benötigen, wenn sie nicht immunisiert sind (also nicht vollständig geimpft oder genesen), einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen zusätzlich während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

Wichtiger Hinweis: Verantwortlich für die Kontrolle der neuen Regelungen ist der Heimverein. Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem Personalausweis vorzunehmen.

Besonderheiten im Jugendfußball: Der Verbandsjugendausschuss (VJA) hat entschieden, dass der Pflichtspielbetrieb auf FVN-Ebene für die Altersklassen Bambini bis C-Jugend fortgesetzt wird. Bei den B- und A-Junioren/innen wird der Spielbetrieb ebenfalls aufrechterhalten. Allerdings können Vereine, aufgrund der neuen Verordnungslage in NRW und mit Blick auf den Impfstatus ihrer Spieler/innen, die anstehenden Pflichtspiele bis Jahresende - nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle - in den Februar verlegen lassen.

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