Die Sechste Kammer des Luxemburger Gerichtshofs der Europäischen Union wies eine seit dem 18. November 2014 anhängige die Klage des Vereins am Mittwoch ab. Demnach ist der FC-Slogan "Spürbar anders" kein geschütztes geistiges Eigentum. Zuerst hatte die Zeitung "Kölner Stadt-Anzeiger" darüber berichtet.
Hätte der FC mit seinem Vorstoß Erfolg gehabt, wäre der Slogan geschützt gewesen und hätte von niemand anderem verwendet werden dürfen. Das EU-Gericht begründete seine Entscheidung mit der fehlenden Unterscheidungskraft des Spruchs. Der 1. FC Köln muss die Kosten des Verfahrens tragen.