Wie bereits die Alemannia auf der Pressekonferenz am 23. März 2017 mitteilte, führt der Insolvenzantrag nach Paragraph 6 der DFB-Spielordnung zu einem automatischen Neun-Punkte-Abzug.
Die formale Entscheidung hierüber hat nunmehr auch der WDFV-Fußballausschuss am Dienstag getroffen. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut weder für die Regionalligamannschaft noch für die anderen Mannschaften der Alemannia vorgesehen.