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Hallen-Eklat in Gladbeck
Entzug der Sportanlage droht

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Hallen-Eklat in Gladbeck: Entzug der Sportanlage droht
Foto: FSM Gladbeck
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Der Gladbecker Sportausschuss befasst sich in seiner Sitzung am 16. März mit den Vorkommnissen bei der jüngsten Hallenfußball-Stadtmeisterschaft.

Die Aufarbeitung der Hallenfußball-Stadtmeisterschaften 2017 geht weiter. Nun befasst sich der Sportausschuss in seiner ordentlichen Sitzung am Donnerstag, 16. März, um 17 Uhr im Ratssaal mit den Vorkommnissen rund um die Titelkämpfe. In der Vorlage für den Ausschuss wird festgestellt, dass während und nach den Hallen-Stadtmeisterschaften „dem Gladbecker Sport, speziell dem Fußball, ein Imageschaden zugefügt worden“ sei.

Die Vorkommnisse bei den Hallenstadtmeisterschaften - gemeint sind die Prügelei zwischen Teilen der Mannschaften von Adler Ellinghorst III und SV Zweckel II und Anhängern sowie der Abbruch des Endspiels zwischen FSM Gladbeck und dem SV Zweckel - bedürften aus Sicht des Gladbecker Sports der Aufarbeitung, heißt es in der Sitzungsvorlage.

In diesem Zusammenhang wird in der Sitzungsvorlage auf die vor knapp zehn Jahren beschlossene „Gewaltverzichtserklärung“ verwiesen: „Darin ist auch festgelegt, dass die Ausübung von Gewalt letztlich dazu führen kann, dass dem entsprechenden Verein die Sportanlage entzogen wird.“ Und weiter: „Wenn ein Verein wie F.S.M. Gladbeck in der Sportausschusssitzung am 26. 01. 2017 betont, dass er sich strikt gegen die Ausübung von Gewalt ausspricht, bedürfen die jetzt bekannten Vorfälle auch außerhalb der Stadtmeisterschaften (Schlägerei beim Hallenturnier in Billerbeck, bei dem die A-Jugend von F.S.M. Gladbeck aktiv beteiligt war) der sportpolitischen Einordnung.“ Dies gelte auch für das Fehlverhalten der Mannschaften von Adler Ellinghorst 3 und SV Zweckel 2.

Thematisiert wird in der Sitzungsvorlage auch das Verhalten von Mannschaften und Fans bei den Titelkämpfen. Emotionen seien dem Fußball immanent. „Was allerdings nicht tolerabel ist, ist das Einpeitschen von Mannschaften, dass Aufhängen von Nationalflaggen, Sachbeschädigungen, das Verunglimpfen des Gegners und das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld sowie das Fehlverhalten gegenüber dem Schiedsrichter.“

„Letztendlich“, heißt es außerdem in der Vorlage für die Sportausschusssitzung, „muss aber auch noch einmal die Namensgebung und die Gründungsabsicht von F.S.M. Gladbeck hinterfragt werden. Wenn in der Sportausschusssitzung am 26. 01. 2017, wie auch bei Gesprächen zwischen der Sportverwaltung und F.S.M. in der Vergangenheit auch, gesagt wird, dass F.S.M. „Freie Sportmannschaft“ bedeutet, andererseits in einem YouTube-Interview das Vorstandsmitglied Carsamba darstellt, dass der Verein F.S.M. ‘Fatih Sultan Mehmet“ bedeutet, wirft dies Fragen auf.“

Zur Erläuterung: Fatih Sultan Mehmet ist der Eroberer des damaligen christlichen Konstantinopel (1453), heute Istanbul. Er gilt als zweiter Gründer des Osmanischen Reiches.

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