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Vogt klagt an
"Das war Rot für Burgstaller"

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Vogt klagt an: "Das war Rot für Burgstaller"
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Trotz des späten Ausgleichstreffers auf Schalke ist die Stimmung bei der TSG Hoffenheim getrübt. Der Grund sind zwei strittige Schiedsrichter-Entscheidungen.

So richtig zufrieden verließen die Spieler von 1899 Hoffenheim am Sonntagabend nicht die Veltins-Arena. Obwohl sie beim FC Schalke 04 erst spät das Tor zum 1:1-Endstand erzielt hatten, haderten sie mit dem Punktgewinn. "Dieser Punkt fühlt sich nach zu wenig an", sagte Hoffenheims Torwart Oliver Baumann. Torschütze Sebastian Rudy ergänzte: "Nach dem frühen Tor wollte Schalke nichts mehr in diesem Spiel." Auch die Statistiken sprachen für Hoffenheim: Sie hatten mehr Torschüsse (14:7), mehr Ballbesitz (59:41 Prozent) und gewannen die Mehrzahl der Zweikämpfe (51:49 Prozent). Selbst Schalkes Sportvorstand Christian Heidel lobte Hoffenheim: "Das war die stärkste Mannschaft, die sich in dieser Saison hier gespielt hat."

Doch nicht nur das Ergebnis ärgerte die Hoffenheimer. Sie beschwerten sich auch über zwei Entscheidungen von Schiedsrichter Deniz Aytekin: 42. Minute - Handspiel von Sead Kolasinac: Schalkes Linksverteidiger Sead Kolasinac sprang auf Strafraumhöhe der Ball an die Hand. Schiedsrichter Aytekin hatte die Szene gesehen, ließ aber weiterspielen. Das erzürnte die Gäste - in der Mixed Zone ärgerte sich auch Trainer Julian Nagelsmann über Fehlentscheidungen. In der Tat: Über einen Pfiff hätten sich die Königsblauen nicht beschweren dürfen.

Burgstaller erwischt Vogt am Hals

75. Minute - Zweikampf zwischen Kevin Vogt und Schalke-Stürmer Guido Burgstaller: Nach einem langen Pass stiegen Hoffenheims Abwehrchef Kevin Vogt und Schalkes Torjäger Guido Burgstaller zum Kopfballduell hoch. Burgstaller erwischte Vogt mit dem Ellenbogen am Hals. Der stürzte auf den Boden und stürmte anschließend sofort Richtung Aytekin. "Das war ganz klar eine Rote Karte", schimpfte Vogt in der Mixed Zone. Klar ist: Solche Zweikämpfe wurden von Schiedsrichtern auch anders bewertet.

Zwischen diesen beiden Szenen hatte Leon Goretzka Benjamin Hübner am Oberschenkel getroffen, als der Ball nicht mehr in der Nähe war (46.) - auch das hätte bei strenger Regelauslegung als strafbares Vergehen bewertet werden können. Die Hoffenheimer Beschwerden waren durchaus berechtigt.

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