Startseite » Fußball » 1. Bundesliga

Nach Festnahme in Sevilla
BVB-Fan siegt vor Bundesverfassungsgericht

(0) Kommentare
Oberlandesgericht, Oberlandesgericht
Oberlandesgericht, Oberlandesgericht Foto: dpa

Ein Fan von Borussia Dortmund hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilsieg errungen. Über die Eintragung einer Bewährungsstrafe ins Bundeszentralregister muss nun neu verhandelt werden.

Ein Fan des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg davongetragen. Das berichtet die Badische Zeitung. Die Karlsruher Richter sahen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz durch das Berliner Kammergericht verletzt. Dort hatte der heute 27-Jährige gegen die Eintragung einer Vorstrafe ins Bundeszentralregister geklagt. In diesem war nach dem Europa-League-Spiel des BVB beim FC Sevilla 2010 eine einjährige Bewährungsstrafe vermerkt worden.

Gegen diese Eintragung legte er eine Verfassungsbeschwerde ein. Vor dem Berliner Kammergericht hatte er bereits erfolglos geklagt. In der Urteilsbegründung teilte das Gericht mit, dass bei Strafgerichten in der EU allgemein davon ausgegangen werden könne, dass das jeweilige Verfahrensrecht rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Verstöße gegen die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung sowie der Grundrechtecharta seien nicht ersichtlich.

Vor dem Bundesverfassungsgericht bekam der Mann schließlich Recht. Denn, so die Karlsruher Richter, das Berliner Kammergericht habe dessen Vorwürfe, dass es keine Gerichtsverhandlung in Spanien gegeben habe, nicht näher überprüft. Dies sei eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. Zudem habe das Gericht gegen das Willkürverbot verstoßen. Die Richter sollen die Schilderung des jungen Mannes als widersprüchlich dargestellt haben, obschon sie eindeutig waren. Schließlich habe er ausreichend beschrieben, warum er sich in Spanien unter Druck gesetzt gefühlt habe.

Aufgrund des Urteils muss das Berliner Kammergericht neu über die Eintragung in das Führungszeugnis entscheiden.

2010 war der Mann mit 14 weiteren BVB-Fans nach dem Auswärtsspiel in Sevilla von der spanischen Polizei festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Nach eigener Aussage teilten die spanischen Ordnungshüter mithilfe zweier Dolmetscher mit, dass die Dortmund-Fans nach Unterschrift eines Geständnisses schnell wieder freikämen. Ein anwesender Verteidiger, der keinerlei Deutschkenntnisse gehabt haben soll, habe zudem nicht helfen können. Ohne Gerichtsverhandlung sei der Mann, der nun erfolgreich vor dem Verfassungsgericht klagte, anschließend zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Deine Reaktion zum Thema
Dieses Thema im Forum diskutieren » (0 Kommentare)

Spieltag

1. Bundesliga

1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
Neueste Artikel