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DFB verbietet Fotoaktion bei Geisterspiel

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Fans empört: DFB verbietet Fotoaktion bei Geisterspiel
Foto: dpa
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Aufgrund eines Urteils des DFB-Sportgerichts muss Drittligist Hansa Rostock das erste Pflichtspiel des Jahres gegen Jahn Regensburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Mit dem Verkauf von sogenannten Geistertickets und einer Fotoaktion wollte der Verein den so entstehenden finanziellen Schaden auffangen. Doch der DFB macht den Rostockern einen Strich durch die Rechnung. Das empört nicht nur Hansa-Fans.

Ursprünglich wollte der FC Hansa Fotos derjenigen Fans, die ein Geisterticket zum Preis von 19,95 Euro gekauft haben, auf den Sitzen im Stadion befestigen. Weil die Fotos jedoch eine „erhebliche Brandlast“ darstellen würden, wollte der DFB die Aktion nicht genehmigen.

Doch als der Verein durch die Zustimmung des Sicherheitsträgers jegliche Bedenken in dieser Hinsicht ausräumen konnte, verwies der Verband darauf, dass die Fotoaktion „nicht dem Sanktionszweck des Urteils“ entspreche. Dabei bezieht sich der DFB auf ein Urteil vom November 2015, wonach bei einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit Banner, Plakate und Transparente in Tribünenbereichen verboten sind.

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