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Änderung der Strafen bei Dopingvergehen

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Dopingkontrolle
Dopingkontrolle Foto: firo
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Der Vorstand des DFB hat beschlossen, die Regeln zur Spielwertung bei einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften an die Bestimmungen von Uefa und Fifa anzupassen.

Demnach erfolgen künftig neben den Strafen gegen einzelne Spieler die Sanktionen der zuständigen Rechtsorgane gegen einen Verein, wenn dem Klub ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder mehr als zwei Spieler der Mannschaft gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben.

Anlass für die Angleichung an die internationalen Bestimmungen war der Fall Marco Russ und die Frage, inwieweit sich der Vorgang auf die Spielwertungen seines Vereins auswirkt. Bei dem Profi von Eintracht Frankfurt war am Ende der vergangenen Saison eine positive Dopingprobe festgestellt worden, die sich allerdings auf eine Erkrankung zurückführen ließ.

Ein Dopingverfahren und die damit einhergehenden möglichen Spieleinsprüche insbesondere gegen Ende einer Spielzeit würden auf Grundlage der bisherigen Rechts- und Verfahrensordnung des DFB zu langwierigen Prozessen mit den betroffenen und drittbetroffenen Vereinen führen. Mit Blick auf den Schutz des Wettbewerbs sollen daher die geltenden Regelungen von Fifa und Uefa übernommen werden und zur Spielzeit 2016/2017 in Kraft treten.

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