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Schiedsrichter den Kiefer gebrochen
Haftstrafe für Fußballer

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Asche, TuS Harpen, Baustelle, Harpen, Asche, TuS Harpen, Baustelle, Harpen Foto: TuS Harpen

Der Amateurfußballer, der einem Schiedsrichter mit einem Faustschlag den Unterkiefer brach, bekam am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung ein Jahr Gefängnis.

Das Schöffengericht setzte die Strafe für den bislang nicht vorbestraften Studenten zur Bewährung aus. Richter Matthias Pohlkamp ging im Urteil auf die Diskussion um körperliche Auseinandersetzungen im Fußball ein: “Gewalt hat auf dem Platz nichts zu suchen.”

Opfer konnte monatelang nur flüssige Nahrung zu sich nehmen Als reumütig stufte das Gericht den 25-jährigen Angeklagten ein, der sich verpflichtet hatte, dem Schiedsrichter 3000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Er hatte am 15. November auf der Zehnerposition für seinen Verein Aggro Bethesda gegen Rapid Essen in der Fußball-Freizeit-Liga (FFL) Essen gespielt. Obwohl sein Club zehn Minuten vor Schluss mit 2:1 auf der Sportanlage am Scheppmannskamp führte, fühlte er sich vom Schiedsrichter ungerecht behandelt. Laut Anklage soll er ihm das mehrfach gesagt haben, begleitet mit einem hämischen Lachen. Der Schiri, ein 57 Jahre alter Arbeitspädagoge, ließ sich das nicht bieten und zeigte dem Spieler erst die gelbe und dann die gelb-rote Karte.

Völlig unvermittelt soll der 25-jährige Spieler auf ihn zugegangen sein und ansatzlos zugeschlagen haben. Sein Faustschlag traf den Unterkiefer, der dabei zerbrach. Der 57-Jährige sackte zusammen, landete ungebremst auf dem harten Ascheboden. Elf Tage lang lag er danach im Krankenhaus, konnte monatelang nur flüssige Nahrung zu sich nehmen. Im Februar, drei Monate nach der Tat, stand der Schiedsrichter wieder auf dem Platz.

Fußballkreis Essen Nord-West sperrte Spieler lebenslang Dorthin soll der Angeklagte nicht mehr zurückkehren. Der Fußballverband sperrte ihn ein Leben lang. Der Student, der im Jugendbereich hochklassig in der Bayernliga gespielt hatte, war erst vor wenigen Jahren zu seinem Bruder nach Essen gezogen. Von persönlichem Stress am Tag der Tat sprach er. Er könne sich bis heute nicht erklären, warum er zugeschlagen hätte. Das sei nicht zu entschuldigen.

Staatsanwalt Eberhard Buschmann gestand ihm zwar zu, “nicht der Typ für eine Körperverletzung” zu sein. Es handele sich wohl um ein Augenblicksversagen des Angeklagten. Er beklagte aber, dass die Gewalt auf den Fußballplätzen zunehme. Deshalb müsse mit dem Urteil wegen der schlimmen Folgen ein Zeichen gesetzt werden. Ein Jahr und neun Monate Haft mit Bewährung forderte er.

Verteidiger Herbert Lederer warnte dagegen vor einer Hysterie bei dieser Diskussion. Tatsächlich sei die Gewalt im Fußball keine neue Entwicklung: “Ich habe 60 Jahre aktive Fußballerfahrung und weiß, dass es früher nicht besser war.” Er plädierte dafür, das Verfahren einzustellen.

Richter: Sturz zu Boden war lebensgefährlich Dafür sah das Gericht keinen Anlass. Richter Pohlkamp erinnerte daran, dass der ungebremste Sturz auf den Boden lebensgefährlich sei: “Das weiß jedes Kind.” Der Angeklagte hätte das in Kauf genommen.

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