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Ultra muss wegen Pyro-Aktion ins Gefängnis

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Schalke, Ultras, Hugos, Pyrotechnik.
Schalke, Ultras, Hugos, Pyrotechnik. Foto: firo
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Kopf der Ultra-Gruppe "Hugos" hatte beim Spiel gegen Frankfurt Seenotfackel angezündet. Wegen fehlender positiver Sozialprognose muss er in Haft.

Weil er beim Spiel gegen Eintracht Frankfurt im November 2012 Pyrotechnik gezündet hat, muss ein vorbestraftes Mitglied der Schalker Ultra-Gruppierung "Hugos" ins Gefängnis. Die Freiheitsstrafe, zu der der heute 25-Jährige verurteilt und gegen die er in Revision gegangen war , könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden und damit die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Essen verworfen. Das OLG berichtete erst Anfang September über das Urteil, das bereits am 11. August gefallen war (5 RVs 80/15).

Der Angeklagte aus Gelsenkirchen ist Kopf der “Hugos“ und war bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Zuletzt erhielt er im Juni 2012, rechtskräftig seit Januar 2013, wegen Körperverletzung eine einjährige Jugendstrafe, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Staatsanwaltschaft ging gegen Bewährungsstrafe für Schalker Ultra in Berufung

Im November 2012 hatte der Angeklagte mit weiteren Mitgliedern der "Hugos" eine Aktion beim Bundesliga-Spiel gegen Eintracht Frankfurt am 24. November geplant. Hintergrund war ein Stadionverbot, das die Dortmunder zuvor nach dem Spiel gegen Schalke ausgesprochen hatten. Wirksam werden sollte es nach dem Heimspiel gegen Frankfurt. Mit ihrer letzten Inszenierung wollten die Hugos auf einem Transparent verdeutlichen, dass sie zu Unrecht aus dem Stadion verbannt würden. Zu Beginn der zweiten Halbzeit zeigten die "Hugos" dieses Banner und zündeten 19 Seenotrettungsfackeln an.

Acht unbeteiligte Stadionbesucher, unter anderem ein 12 Jahre altes Kind, erlitten durch den giftigen Rauch zum Teil erhebliche Rauchgasvergiftungen. Für die Tat verurteilte das Schöffengericht in Buer den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und gemeinschaftliche Sachbeschädigung zu 18 Monaten Gefängnis. Zunächst zur Bewährung, jedoch ging die Staatsanwaltschaft dagegen in Berufung. Das Landgericht Essen hob die Bewährung schließlich auf . Diese Sichtweise bestätigte letztinstanzlich nun auch der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts: Der Gelsenkirchener muss ins Gefängnis, diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

OLG sah wegen Vorstrafen keine günstige Sozialprognose

"Die Zahl der Opfer und auch die Unbeherrschbarkeit der vom Angeklagten heraufbeschworenen Gefahrenlage seien strafschärfend zu berücksichtigen", begründeten die OLG-Richter ihr Urteil. Da der Student aus Gelsenkirchen bereits mehrfach und auch einschlägig vorbestraft ist, fehle die für eine Bewährung notwendige positive Sozialprognose. Selbst eine Bewährungsstrafe, die er knapp ein halbes Jahr zuvor bekommen hatte, habe ihn nicht von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten. "Für den Angeklagten sprechende Umstände, insbesondere die Auswirkungen einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe auf seine berufliche Zukunft sowie der bislang positive Verlauf seiner Schul- und Berufsausbildung seien vom Landgericht im gebotenen Maß berücksichtigt worden", erklärten die Hammer Richter.

Da es bereits an der positiven Sozialprognose fehle, habe das Landgericht nicht prüfen müssen, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe gebiete, wofür im vorliegenden Fall neben mehreren Umständen auch der Gedanke der Abschreckung möglicher anderer Täter spreche.

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