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Eishockey-Oberliga
LEV sperrt Moskitos, HEV und Füchse

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Eishockey, Herner EV, ESC Moskitos Essen, Saison 2014 / 2015, Eishockey, Herner EV, ESC Moskitos Essen, Saison 2014 / 2015
Eishockey, Herner EV, ESC Moskitos Essen, Saison 2014 / 2015, Eishockey, Herner EV, ESC Moskitos Essen, Saison 2014 / 2015 Foto: Tillmann
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Die Hängepartie um den Antritt der drei Teams aus Essen, Herne und Duisburg in der neuen Oberliga geht weiter. Der Landesverband leitet ein Sportrechtswegverfahren gegen alle drei Klubs ein.

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Teams der Moskitos, des HEV und der Füchse von den Senioren bis hin in die tiefste Jugendklasse für den Spielbetrieb der kommenden Saison gesperrt werden.

Hier die Stellungnahme des Landesverbandes NRW im Wortlaut:

"Der Eissport-Verband NRW hat die Vereine EV Duisburg e.V., Herner EV 2007 e.V. und Moskitos Essen offiziell davon in Kenntnis gesetzt, dass der Rücktritt von verbindlichen Mannschaftsmeldungen zum Stichtag 2. Mai 2015 nicht genehmigt wird. Gleichzeitig treten dadurch die Rechtsfolgen des Artikel 31 (3) der Spielordnung des Deutschen Eishockey-Bundes ein. Damit sind die jeweils gemeldeten Mannschaften (sowohl Senioren als auch Nachwuchs) für jeglichen Spielverkehr gesperrt. Die drei Vereine hatten nämlich nicht nur ihre Seniorenmannschaft, sondern auch ihre jeweiligen Nachwuchsmannschaften zuerst fristgerecht verbindlich beim LEV NRW gemeldet, um sie dann einen Monat später beim DEB zu melden und damit wieder beim LEV NRW abzumelden. Da die ausgesprochene Sperre auf der DEB Spielordnung beruht, ist diese auch für den DEB verbindlich. Deswegen wurde der Deutsche Eishockey-Bund parallel von den Entscheidungen des LEV NRW in Kenntnis gesetzt. Gegen diese Entscheidungen können die genannten Vereine binnen einer Frist von zwei Wochen beim Spielgericht des Eissportverbandes NRW ein Nachprüfungsverfahren beantragen.

Der LEV NRW sah sich zu keiner anderen Entscheidung als den Sportrechtsweg zu beschreiten inder Lage. Denn die drei Vereine hatten die ohnehin problematische Situation, die durch die Neustrukturierung der DEB Oberliga Nord unter Missachtung der vorher abgegebenen LEV Meldungen entstanden war, noch verschärft. Denn es waren die drei Vereine, die dem LEV mitteilten dass sie ihre jeweiligen Nachwuchsmannschaften ebenfalls beim DEB gemeldet hätten. Um so unverständlicher, da Duisburg, Herne und Essen noch am 10. Mai 2015 bei einer LEV Nachwuchstagung in Dortmund die jeweiligen Nachwuchsmannschaften mit ihrer Zustimmung in die entsprechenden Ligen eingruppieren liessen. Noch befremdlicher erscheint diese Vorgehensweise, wenn man berücksichtigt, dass der DEB seine bayerischen Vereine vor Kurzem aufgefordert hat, falls noch nicht geschehen ihre Altersklassen unterhalb von DNL/DNL2 sowie Schüler Bundesliga beim Bayerischen Eissport-Verband, der diese Ligen organisiert, zu melden. Entsprechend § 6 (2) der neuen DEB Satzung kann der Deutsche Eishockey-Bund zwar auch im Bereich der Knaben und Kleinschüler den Spielbetrieb einrichten, aber nur wenn der zur Erreichung einer Deutschen Meisterschaft führt."

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