Die Duisburger drehen den Spieß jetzt um und wollen den ehemaligen Geschäftsführer der MSV Duisburg GmbH & Co.KGaA wegen des Lizenzentzugs in Regress nehmen.
Rückblick: Das Landgericht Duisburg hatte Kentsch, der gegen seine fristlose Kündigung kurz nach dem Lizenzentzug 2013 geklagt hatte, Anfang April 2014 in einem vorläufigen Urteil Recht gegeben. Demnach sollten die Meidericher rund 40.000 Euro, sprich drei Monatsgehälter, an ihn zahlen. Der MSV akzeptierte das Urteil aber nicht und befindet sich aktuell noch im Nachverfahren.
Ingo Wald will nicht in das schwebenden Verfahren eingreifen, äußerte sich auf der Mitgliederversammlung aber eindeutig zum derzeitigen Stand der Verhandlungen: „Eine im vergangenen Jahr versuchte Einigung mit Herrn Kentsch ist gescheitert, da wir nicht gewillt waren, übermäßige Forderungen des Herrn Kentsch zu erfüllen und damit seine Interessen über die des MSV zu stellen“, machte der Vorstandsvorsitzende unter dem tosenden Applaus des Auditoriums deutlich.
Dabei blieb es aber nicht. Mehr noch: Wald blies sogar zur Attacke: „Wir haben die Verhandlungen an einem Punkt abgebrochen, an dem wir vermuten mussten, dass Herr Kentsch den Ernst seiner Situation nicht vollständig erkannt hatte.“ Denn neben dem Nachverfahren hat der MSV jetzt selbst eine Klage angestrebt, um Kentsch auf Schadensersatz wegen der Lizenzverweigerung zu verklagen. Weil Führungskräfte eine sogenannte D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) abschließen müssen, ist eine Forderung im unteren siebenstelligen Euro-Bereich möglich.
Dafür haben die Meidericher auch ihren Anwalt gewechselt und werden ab sofort durch Frank Nolte, von Partner der Sozietät RWP Rechtsanwälte PartG mbB, vertreten. „Wir sind davon überzeugt, dass dies im Sinne des erhofften Prozesserfolgs der richtige Schritt war“, berichtete Wald: „Unser Anwalt hat letzten Freitag ein neues über 100-seitiges Schriftstück beim Landgericht Duisburg eingereicht, mit dem die Ansprüche des MSV gegen Herrn Kentsch konkret beziffert, nachvollziehbar erläutert und belegt werden.“
Wann mit einer Entscheidung des Landgerichts gerechnet werden kann, ist derzeit noch offen. Die Duisburger haben aber die Hoffnung, dass im Sommer oder Herbst diesen Jahres ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet, der über die Einschätzung des Gerichts und den weiteren Verfahrensablauf Aufschlüsse gibt.