Startseite

Baranowsky-Interview
"Sprechen von Mindestlohn, nicht von Luxus"

(0) Kommentare
Baranowsky-Interview: "Sprechen von Mindestlohn, nicht von Luxus"
RB Leipzig
RB Leipzig Logo
15:30
Borussia Dortmund Logo
Borussia Dortmund
18+ | Erlaubt (Whitelist) | Suchtrisiko | buwei.de

Die Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV) vertritt als vom DFB, Ligaverband und DFL offiziell anerkannte Spielergewerkschaft die Interessen der Fußballprofis.

Sie unterstützt ihre über 1.300 Mitglieder in den Bereichen Vorsorge, Recht, Bildung, Medizin und Training. Auch das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) beschäftigt die VDV. Geschäftsführer Ulf Baranowsky erklärt im RS-Interview, warum das neue Gesetz die Vereine nicht an den Rand der Insolvenz treibt. Gleichzeitig streicht der vom DFB lizenzierte Trainer und Vereinsmanager heraus, warum das MiLoG die herrschende Zweiklassengesellschaft nicht verstärkt, sondern sogar eine Chance für den Fußball ist.

Ulf Baranowsky, wie bewerten Sie das Mindestlohngesetz für den Fußball? Wir bewerten es grundsätzlich positiv. Vor allem für Spieler, die in der 3. Liga oder Regionalliga unter professionellen Bedingungen mehr als 100 Stunden pro Monat arbeiten, aber bisher nur zu Minijob-Konditionen beschäftigt waren, ist es ein großer Vorteil. Sie haben nun einen Anspruch, der es ihnen ermöglicht, weitestgehend ein Leben ohne Zuwendungen Dritter führen zu können.   Viele Vereine und Spieler haben schon die Beratung der VDV in Anspruch genommen. Wofür? Stimmt, auch Bundesligisten haben sich schon bei uns gemeldet. Bei denen geht es allerdings nicht um finanzielle Probleme, die im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz aufgekommen sind, sondern vielmehr um rechtssichere Tipps zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Gesetzes. Denn gerade bei der Bezahlung der Nachwuchsspieler in den Reserveteams wollen die Klubs keine Fehler machen. Finanziell problematisch wird es erfahrungsgemäß erst bei Vereinen ab der 3. Liga abwärts. Hier haben sich beispielsweise schon Unterhaching und Regensburg öffentlich zu Wort gemeldet.

Kann das MiLoG den Amateurvereinen das Genick brechen? Im unteren Bereich kann es möglicherweise Härtefalle geben, wenn Vereine den Etat auf Kante genäht haben. Es ist aber längst nicht so, dass der bezahlte Amateurfußball jetzt vom Aussterben bedroht ist. Schließlich gibt es viele Klubs, die solide arbeiten und denen es nicht weh tut, wenn sie für einen Spieler 50 Euro mehr bezahlen müssen.   Viele Vereine haben aber Angst, ans Existenzminimum gedrängt zu werden. Warum ist diese Panik unbegründet? Wir reden hier vom Mindestlohn, nicht von Luxus. Konkret: Bei 100 Arbeitsstunden sprechen wir von 850 Euro, bei 50 Stunden von 425 Euro und bei 30 Stunden sind es 255 Euro. Davon kann kein Spieler reich werden. Bei diesen überschaubaren Summen sollte bei den wenigsten Vereinen also eine Insolvenz zu befürchten sein. Zudem haben die Klubs die Möglichkeit, den Umfang selbst zu bestimmen, in dem sie zukünftig Profisportler oder bezahlte Feierabendkicker beschäftigen möchten.   Was gilt überhaupt als Arbeitszeit? Vereinfacht gesagt, gehören dazu alle dienstlich veranlassten Tätigkeiten; neben der reinen Spiel- und Trainingszeit also auch die Zeit fürs Umziehen sowie für Mannschaftsbesprechungen, Pressetermine oder auch für Busfahrten zu Auswärtsspielen. Ebenso gilt die Zeit in Trainingslagern als Arbeitszeit, zumindest dann, wenn der Spieler nicht frei über sie verfügen kann.   Der SV Hönnepel-Niedermörmter hat beispielsweise eine Stechuhr, mit der die Arbeitszeit nachgehalten wird. Ist das ein Modell für die Zukunft? Wie genau die Zeiterfassung erfolgt, ist zweitrangig – Hauptsache, sie wird erfasst. Dazu sind die Klubs gesetzlich verpflichtet. Wenn ein Verein sich trotzdem nicht daran halten sollte, sollten zunächst die Spieler selbst dafür sorgen. Die täglichen Arbeitszeitaufzeichnungen sollten sie sich dann von einem Vorgesetzten, das könnte beispielsweise der Trainer sein, gegenzeichnen lassen. Bei möglichen Problemen sollte ein Mitspieler als Zeuge die Arbeitsnachweise unterschreiben. Zuständig für die Kontrolle der Arbeitszeiterfassung ist die Zollverwaltung.   Auf der zweiten Seite lesen Sie, warum das Gesetz die Zweiklassengesellschaft im Fußball nicht forcieren soll

Seite 12
Deine Reaktion zum Thema
Dieses Thema im Forum diskutieren » (0 Kommentare)
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
Neueste Artikel