Zwar scheinen sich die ersten Befürchtungen, dass viele Vereine unterhalb der 3. Liga daran zu Grunde gehen könnten, (vorerst) nicht zu bestätigen, nichtsdestotrotz müssen die Klub-Verantwortlichen die neue Vorschrift im Blick behalten. Ein Fehler oder eine Klage eines Spielers könnten fast jeden Verein an seine wirtschaftliche Grenze bringen.
Oliver Kuhn weiß das. Der 1. Vorsitzende der SSVg Velbert stuft das Gesetz zwar nicht als „kritisch“ ein, hofft aber auf eine baldige Reaktion seitens des DFB, damit die herrschenden Fragen und Unklarheiten schnellstens ausgeräumt werden können. „In seiner Funktion als größter Fachverband der Welt muss er den Vereinen klare Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand geben. Aber leider ist das bislang nicht geschehen.“
Lediglich der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) hatte Anfang des Jahres mit einer ausführlichen Stellungnahme reagiert und die Gemüter ersteinmal beruhigt. Dank der skizzierten „ehrenamtlichen Lösung“ könnten viele etwaige Probleme ausgemerzt werden. Zudem gelte das MiLOG für viele Akteure ohnehin nicht.
Die Rechnung des WFLV: „Muss der Spieler an drei Trainingseinheiten á eineinhalb Stunden sowie einem Spiel mit zweieinhalb Stunden (einschließlich Aufwärmen und Vorbesprechung, jeweils ohne Wegezeiten hin zum Arbeitsort) teilnehmen, kommt er auf sieben Stunden pro Woche. Die Rechnung: 7 x 4,33 = 30,31 Stunden pro Monat. Um dem MiLoG gerecht zu werden müssen dann mindestens 30,31 x 8,50 Euro = 257,63 Euro pro Monat gezahlt werden. Die nach den sportrechtlichen Regeln ohnehin zwingend vorgesehene Mindestvergütung beträgt 250 Euro.“
Oliver Kuhn: „Ab wann ist man Arbeitnehmer?“
„Ob der Verband A oder Mr. X dazu etwas sagt, interessiert mich nicht, so lange es keine klaren Anweisungen dabei sind“, winkt Kuhn ab und ergänzt: „Entscheidend sind aber ohnehin die Kontrollbehörden. Wir haben auch schon Kontakt zum dafür zuständigen Zollamt aufgenommen, warten allerdings noch auf eine verbindliche Auskunft. Denn eins ist klar: Wenn es mal zu einer Betriebsprüfung kommt und nicht alles in Ordnung ist, kann es richtig übel, sprich teuer, werden. Vor allem dann, wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt.“
Kuhn fordert deshalb eine klare Definition dessen, was ehrenamtliche Arbeit ist. Da Spieler, die 250 Euro verdienen, wie auch solche, die mit einem Einkommen von mehr als rund 1.200 Euro nicht unter das Gesetz fallen, weil sie den Mindestlohn erfüllen, bleibt eine Grauzone von etwa 40 Prozent pro Mannschaft. „Für beispielsweise 700 Euro ist man doch nicht ehrenamtlich tätig, sondern man hat einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zugesagt“, mutmaßt Kuhn und schiebt seine konkreten Fragen nach: „Ab wann ist man Arbeitnehmer? Wie sollen sich Vereine verhalten? Und wie muss der Vertrag gestaltet werden, damit mögliche Klagen der Spieler ausgeschlossen werden?“
Der Unternehmer glaubt aber nicht, dass nun Schwarzgeld gezahlt werde, um das MiLoG zu umgehen: „Das geht nicht, denn jeder Sponsor will eine Spendenquittung. Außerdem ist so etwas nicht im Sinne des Erfinders.“ Allerdings die Gleichberechtigung – und deshalb fordert Kuhn: „Das Thema wird noch lange diskutiert. Deswegen ist der DFB gefordert.“