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"Fall Appelt"
Gerichtsverfahren nicht ausgeschlossen

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"Fall Appelt": Gerichtsverfahren nicht ausgeschlossen
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Die Sportgerichtsbarkeit des zuständigen Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) wird im "Fall Appelt" nicht von sich aus tätig.

Oberliga-Staffelleiter Reinhold Spohn würde den Fall automatisch an die Verbandsspruchkammer (VSK) weitergeben, wenn der Schiedsrichter im Spielbericht dazu etwas vermerkt hätte. Der Unparteiische Thomas Altgeld hatte von den Tumulten nach Abpfiff des Derbys zwischen dem SV Zweckel und dem VfB Hüls (1:1) jedoch nichts mehr mitbekommen, weil er sich schon auf dem Weg zur bzw. in der Kabine befand.

Trotzdem ist möglich, dass sich die Spruchkammer mit dem Fall befassen wird. "Sobald eine andere Institution, wie zum Beispiel der gegnerische Verein, einen Antrag auf die Eröffnung eines Verfahrens stellt, wird sich der Verband damit auseinandersetzen", erklärte Georg Schierholz, VSK-Vorsitzender beim FLVW.

Lesen Sie auch: "Sache noch lange nicht abgeschlossen"

Zivilrechtlich muss die Angelegenheit damit ohnehin noch nicht abgeschlossen sein. Nachdem sich Appelt nach der Partie mit Gästefans tätliche Auseinandersetzungen geliefert hatte, behielten sich Verantwortliche des VfB Hüls eine Anzeige gegen Appelt vor. "Wenn mich jemand anzeigt, erstatte ich Gegenanzeige. Meine Tochter wurde tätlich angegangen, dafür habe ich Zeugen", lautete Appelts Antwort auf die Stellungnahme von Hülser Seite. Appelt bekräftigte noch einmal, dass er "nur dazwischen gegangen" sei.

Am Dienstagabend erörtern die Vertreter des VfB Hüls, ob und inwiefern sie den Vorfall weiterverfolgen werden.

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