Die Frage, die den Verein spaltet: Liegt die Priorität weiter auf der Ersten, oder werden die paar Euros, die die Schwarz-Weißen haben, in die Jugend- und Frauenabteilung gepumpt?
Eine Antwort kann sicherlich der neue Vorstandsvorsitzende geben, der allerdings noch nicht in Sicht ist. Zwar haben sich Steffen Daun, Mandy Hindenburg und Gerrit Kremer bereit erklärt, die Ämter kommissarisch auszuüben, damit die Essener wieder handlungsfähig sind, den Chefpostenwill aber niemand aus dem Trio innehaben.
Die Suche nach einem neuen Vorsitzenden läuft
Das gilt auch für Ehrenpräsident Heinz Hofer, der ein Verfechter des Seniorenfußballs ist. Der Unternehmer hilft „seinem“ ETB zwar wieder finanziell auf die Sprünge, allerdings will er nicht mehr an der vordersten Front stehen. Gleiches gilt auch für Ernst Böhle. Seit 59 Jahren ist er Vereinsmitglied und hat die Versammlung jüngst geleitet. „Ich kann mich aber nicht zur Verfügung stellen, weil ich zu weit weg wohne. Wenn die Verantwortlichen aber Fragen haben, stehe ich gerne mit Rat und Tat zur Seite.“
Wie RS erfuhr, scheint es allerdings einen Kandidaten zu geben, der sich vorstellen könnte, die Aufgabe zu übernehmen. Allerdings hüllen sich die Verantwortlichen bei der Frage nach dem Namen in den Mantel des Schweigens. Fest steht nur, dass Daun, Hindenburg und Kremer ihren Verbleib vorrangig von der Ausrichtung des neuen Taktgebers und damit von der Ausrichtung des Klubs abhängig machen werden.
Strafe wegen Nichteintragung des Vorstands!?
Doch bevor das so weit ist, müssen sie eine der dringlichsten Aufgaben lösen und die Spielerverträge schriftlich fixieren. Das ist nämlich noch nicht geschehen, weil der ETB nach den Rücktritten der Ex-Vorstandsmitglieder Georg von Wick und Thomas Ebeling handlungsunfähig war. Pikant: weder von Wick noch Ebeling haben für ihre Eintragung ins Vereinsregister gesorgt. So war während ihrer Amtszeit noch der „alte“ Vorstand um Manfred Kuhmichel und Hofer hinterlegt.
Deshalb droht den Essenern nun sogar eine Strafzahlung. Denn laut der Paragraphen 55-79 BGB muss eine Eintragung vorgenommen werden. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Die Eintragung hat aber lediglich deklaratorischen Charakter, weshalb die Nichteintragung von Wicks und Ebelings zumindest nicht dazu führt, dass alle geschlossenen Kontrakte aus dieser Zeit unwirksam sind.
Das sind aber noch die nicht unterschrieben Spielerverträge. „Die Papiere liegen zur Unterschrift bereit“, hofft Manager Matthias Herget, dass die formale Hürde jetzt schnellstens übersprungen wird und danach auch schnellstens die Ausrichtung des Vereins entschieden wird.
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