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Schalke-Protest
Verhandlung am 27. Februar

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Schalke-Protest: Verhandlung am 27. Februar
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Die UEFA verhandelt den Protest von Schalke gegen die Wertung des Achtelfinal-Hinspiels der Champions League bei Galatasaray Istanbul am 27. Februar.

Die Königsblauen haben Zweifel an der Spielberechtigung des Ivorers Didier Drogba für die Türken, die bis zum Dienstag (11.00 Uhr) Zeit haben, eine Stellungnahme abzugeben.

Schalke begründet seinen Protest mit dem Reglement der Champions League. Dort heißt es: "Für alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele im laufenden Wettbewerb nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 1. Februar 2013 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar."


Jens Keller erklärte am Freitag, ihn als Trainer interessiere dies überhaupt nicht. "Ich habe nach dem Spiel davon erfahren. Wir wollen Spiele unsere Spiele aber auf dem Rasen gewinnen, dafür bin ich zuständig. Doch wenn es nicht mit rechten Dingen zugeht, ist ein Protest natürlich legitim", sagte Keller.

Galatasaray hatte auf seiner offiziellen Homepage eine Spielberechtigung für Drogba erst am 12. Februar vermeldet, nachdem der Weltverband FIFA Drogba zuletzt eine befristete Spielberechtigung erteilt hatte. Der ehemalige Chelsea-Torjäger war Ende Januar vom chinesischen Erstligisten Shanghai Shenhua nach Istanbul gewechselt.

Shenhua hatte angekündigt, seinerseits Klage gegen Galatasaray einzureichen. Shenhua habe demzufolge Beweise, dass der 34-Jährige mit seinem Wechsel seinen gültigen Vertrag gebrochen und Galatasaray somit gegen die Transferregeln der FIFA verstoßen habe.

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