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Vor der Schließung der Transferliste

Die Experten: Rechtsanwalt Tobias Sander
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In diesen Stunden werden Vereine und Spieler richtig aktiv – es ist die letzte Chance des Jahres, Akteure zu transferieren, die bereits unter Vertrag stehen.

Obwohl der Spielbetrieb in der Bundesliga wieder läuft, stehen bis Freitag für Klubs und Spieler wichtige Entscheidungen an. Am 31. August endet die so genannte Wechselperiode I. Generiere ich noch eine Ablösesumme für einen 2013 auslaufenden Vertrag eines Spielers, suche ich mir eine neue Perspektive und wenn ja, wie lange will ich mich als Spieler binden? Auf diese Fragen müssen zügig Antworten der arbeitgebenden Vereine und arbeitnehmenden Spielern gefunden werden.

Rechtsanwalt Tobias Sander ist Spielerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Agentur TS Sports mit Sitz in Düsseldorf. Er vertritt die Interessen zahlreicher Bundes- und Zweitligaspieler, unter anderem von Lars Unnerstall (Schalke 04), Sascha Mölders (FC Augsburg) und Lukas Schmitz (Werder Bremen).

Der potentielle Transfer des Spaniers Javi Martinez zu Bayern München zeigt auf anschauliche Weise die unterschiedliche Handlungsstränge und Interessenlagen eines Transfers. Seit Wochen konnte man sowohl seitens Bayern München als auch des Spielers vernehmen, dass Einigkeit über den Abschluss eines Arbeitsvertrages besteht.

Das Verhältnis Verein/Spieler (vertreten durch dessen Beratungsagentur) scheint geklärt. Anders verhält es sich im Verhältnis Verein/Verein. Die Klubs haben offensichtlich noch keine Einigung über eine Transfervereinbarung erzielt. Diese ist aber zwingende Voraussetzung, damit ein Spieler tatsächlich den Arbeitgeber wechseln kann. Daran kann auch ein unterschriftsreifer Vertrag des Spielers mit dem aufnehmenden Verein nichts ändern. Sollten sich die Klubs nicht einigen können, entfaltet ein Arbeitsvertrag keine Wirkung. Rechtlich ausgedrückt träte die aufschiebende Bedingung der Wirksamkeit des (neuen) Vertrages nicht ein. Ohne Transfervereinbarung und Auflösung des (Alt-) Vertrages mit dem Spieler hat dieser Bestand bis zum vereinbarten Vertragsende.

Bedingung für einen Wechsel und das Inkrafttreten des neuen Arbeitsvertrages ist die Erteilung der Spielerlaubnis durch den Ligaverband - hier die DFL. Die DFL erteilt die Spielerlaubnis nur, wenn der Spieler auf der Transferliste steht, ein wirksamer Vertrag zwischen Spieler und Verein eingereicht wird, die Sporttauglichkeit feststeht und die Vermittlungsverträge vorliegen.

Die Transferliste ist eine Einrichtung des Ligaverbandes zur Offenlegung des Vereinswechsels der Lizenzspieler. Die Bestimmungen der Transferliste gelten für Lizenzspieler und ausländische Spieler. Die Transferliste ist während des gesamten Spieljahres geöffnet, es gibt jedoch nur zwei Wechselperioden. Das derzeit offene Fenster der Periode I vom Ende eines Spieljahres bis zum 31. August eines jeden Jahres und die Wechselperiode II vom 1. bis zum 31. Januar eines Kalenderjahres.

Ein Spieler muss bis spätestens 12 Uhr am 31. August auf der Liste stehen, um noch transferiert werden zu können. Die Aufnahme auf die Transferliste ist schriftlich zu beantragen. Derzeit befindet sich Martinez noch nicht auf der Liste. Die DFL veröffentlicht die Transferliste tagesaktuell, nachdem sie geprüft hat, ob der Vertrag des Spielers in beidseitigem Einvernehmen durch Kündigung oder durch Zeitablauf zum Zeitpunkt der Antragstellung beendet ist.

Von der „12-Uhr-Frist“ ist die „18-Uhr-Frist“ zu unterscheiden. Die „Abendfrist“ ist insbesondere bekannt geworden durch den seinerzeit geplatzten Transfer von Eric Maxim Choupo-Moting. Hier war es nicht mehr gelungen, sämtliche erforderlichen Verträge in den entsprechenden Ausfertigungen nebst Anlagen vorzulegen. Die rechtzeitige Übermittlung scheiterte damals an einem defekten Faxgerät.

Für die Vertragsspieler der 3. Liga und darunter kann grundsätzlich ein Vereinswechsel auch nur in den zwei Perioden erfolgen. Es bleibt also wie jedes Jahr spannend, was die letzten Tage bringen. Am 1. September kann die Saison dann so richtig beginnen.

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