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FLVW: Auf- und Abstieg
Auf keinen Fall mehr als vier OL-Absteiger

FLVW: Verband gibt Auf- und Abstiegsregelung bekannt
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Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) hat am Freitag die Auf- und Abstiegsregelung in den überkreislichen Ligen bekanntgegeben.

Demnach steigen - erwartungsgemäß - sowohl der Meister der Oberliga Westfalen als auch der Vizemeister in die Regionalliga auf. Vorausgesetzt, der Verein bewirbt sich fristgerecht für die Regionalliga und hat nicht dort oder in der 3. Liga schon eine Mannschaft am Start.

Mindestens die beiden Letzten steigen aus der Oberliga Westfalen in die Verbandsligen ab. Steigen drei oder vier Mannschaften aus dem Verbandsgebiet aus der Regionalliga in die Oberliga ab, erhöht sich der Abstieg dementsprechend. Mehr als vier Absteiger gibt es aber definitiv nicht: Für den Fall, dass fünf oder sechs Vereine aus dem FLVW aus der Regionalliga absteigen, würde die Oberliga im Spieljahr 2013/14 aufgestockt.

Aus den Westfalenligen steigen beide Meister in die Oberliga auf. Wird so die Soll-Stärke von 18 Mannschaften noch nicht erreicht, rückt einer oder beide Westfalenliga-Zweiten nach. Die drei Tabellenletzten jeder Staffel steigen zur Landesliga ab. Weil die Staffeleinteilung aber noch nicht vorliegt, ist es möglich, dass auch ein Sonderfall eintritt, dem der Verbandsfußballausschuss bereits vorgegriffen hat: In der Staffel mit 15 Mannschaften steigen die zwei Tabellenletzten zur Landesliga ab und in der Staffel mit 17 oder mehr Mannschaften steigen die vier Tabellenletzten zur Landesliga ab.

Die detaillierte Auf- und Abstiegsregelung der überkreislichen Ligen im FLVW zur Saison 2012/13 gibt es hier: flvw.de/fussball/senioren/herren.html

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