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Hamm: Vor Gericht!
Einspruch gegen Nichtzulassung zur NRW-Liga

Hammer SpVg.: Jetzt geht's vors Gericht
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Die Hammer SpVg. hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur NRW-Liga durch das Präsidium des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verband eingelegt.

Nachdem zunächst der Verbandsausschuss den Antrag des Drittletzten der vergangenen Saison auf den Verbleib in der fünfthöchsten Spielklasse abgelehnt hatte, wies die Spitze des WFLV den Einspruch der „Rothosen“ ebenso ab.

Nun wird die Hammer SpVg. alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in Anspruch nehmen und das getroffene Urteil mit Hilfe der Anwälte Stephan Proff und Daniel Balzert anfechten. Die Juristen, die bereits vor einem Jahr dem SV Schermbeck nach dessen Formfehler bei der verspäteten Abgabe der Lizenzunterlagen nachträglich in die NRW-Liga gehievt und zuletzt auch den VfB Hüls erfolgreich in der Klasse gehalten hatten, haben für die HSV einen Antrag auf eine sportgerichtliche Entscheidung gestellt. Sollte auch diese abschlägig beschieden werden, scheuen die Verantwortlichen auch nicht den Gang vor ein Zivilgericht.

„Wirtschaftlich seriös geführte Vereine wie Hüls und Hamm werden durch insolvenzgefährdete bzw. insolvente Vereine benachteiligt, die unseren Platz in der NRW-Liga einnehmen. Es kann nicht sein, dass diese Vereine die Wirtschaftlichkeitsprüfung trotz Insolvenz für die NRW-Liga bestehen“, begründet Hamms Geschäftsführer Ulrich Rolfing den Schritt vor den Kadi. „Wir haben bisher alle Voraussetzungen auf Druck des WFLV erfüllt, allein die Errichtung des Gäste-Fanbereichs hat den Verein mehrere zehntausend Euro gekostet. Geld, das andere Klubs in die Mannschaft gesteckt haben“, ereifert sich der Funktionär.


Durch den Zwangsabstieg von Rot-Weiss Essen wurde die RWE-Reserve erster Absteiger, rutscht somit auf Platz 19 der Abschlusstabelle und schob alle anderen Teams einen Platz höher. Demnach würde die Hammer SpVg. Rang 16 belegen und wäre in dieser Logik kein direkter Absteiger in die Westfalenliga mehr.

Daher fordert die Hammer SpVg. eine Gleichbehandlung mit dem VfB Hüls, der erst am Grünen Tisch den Zuschlag zur NRW-Liga in der vergangenen Woche erhielt. Der Traditionsklub aus dem Osten des Reviers will als 19. Verein zur nächsten Saison in der gleichen Spielklasse zugelassen werden.

„Das Schlagwort, mit dem wir argumentieren, ist die Gleichbehandlung. Wieso sollte für den Fall Hüls ein anderes Recht gelten als für Hamm?“, will Balzert wissen. Die in Dorsten ansässigen Anwälte rechnen sich und dem Verein aus der Lippestadt daher gute Chancen auf Erfolg aus.


Ein Knackpunkt könnte allerdings das kleine Zeitfenster sein, in dem der Hammer Nichtabstieg beschlossen werden müsste. So arbeiten nicht nur die Mühlen des Verbandes gewöhnlich langsam, sondern es kommt auch noch die am Donnerstag in NRW beginnende Sommerferienzeit hinzu. „Wir wollen zunächst den sportlichen Weg gehen. Da wir aber nicht wissen, wie schnell das Verbandssportgericht den Fall Hamm behandeln wird, haben wir den Einspruch parallel an das Landgericht Duisburg geschickt“, lässt Balzert wissen.

Bei einem negativen Urteil könnte als nächst höhere Instanz das Oberlandesgericht Düsseldorf, das vor einem Jahr Schermbecks Fahrkarte in die NRW-Liga gelöst hatte, angerufen werden. Wenn es nach dem Wunsch der HSV-Führung geht, soll ihr dieser Eiertanz aber erspart bleiben.

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